| § 1 Geltung der Bedingungen |
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1. Internetwork Communications GmbH (Internetwork) stellt ihre Dienste ausschließlich auf der Grundlage dieser Geschäftsbedingungen zur Verfügung. Sie gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.
2. Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn Internetwork sie schriftlich bestätigt.
3. Nebenabreden oder Zusicherungen durch Beauftragte von Internetwork, die über den Inhalt des jeweiligen Vertrages einschließlich dieser Geschäftsbedingungen hinausgehen, sind schriftlich zu vereinbaren.
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| § 2 Angebot, Preis und Auftragserteilung |
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1. Angebote von Internetwork sind stets freibleibend. Es gelten die am Tag des Vertragsabschlusses gültigen Preise der jeweils aktuellen Preisliste. Die Preise verstehen sich in Euro zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer.
2. Aufträge bedürfen zu ihrer Annahme der Bestätigung durch Internetwork. Formularmäßige Einkaufsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung. Für sämtliche Geschäfte gelten ausschließlich diese AGB.
3. Wird nach Vertragsabschluß durch den Kunden eine Leistungsvorgabe verändert und hierdurch ein Mehraufwand bei Internetwork verursacht oder müssen von Internetwork zusätzliche Leistungen erbracht werden, um Terminvorgaben des Kunden zu erfüllen, weil dieser selbst nicht rechtzeitig bei einer ihm obliegenden Leistung im Rahmen der Vertragsabwicklung mitgewirkt hat, ist Internetwork berechtigt, nach vorheriger Ankündigung eine zusätzliche Vergütung gemäß Preisliste zu fordern.
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| § 3 Lieferzeit, Leistungszeit, Leistungsumfang |
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1. Die Einhaltung bestimmter Leistungszeiten ist nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde. Ist die Nichteinhaltung einer verbindlichen Leistungszeit nachweislich auf höhere Gewalt, wie z.B. Mobilmachung, Krieg, Aufruhr, Streik, Aussperrung oder sonstige von Internetwork nicht mit zumutbaren Mitteln abwendbare Ereignisse zurückzuführen, so verlängert sich die Frist angemessen. Das gleiche gilt, falls der Kunde Vorleistungen zu erbringen hat, bei der Herstellung der Leistung von Internetwork mitwirken muß und dies jeweils nicht rechtzeitig geschieht, oder der Kunde von sich aus die Leistungsvorgaben ändert.
2. Bei Nichteinhaltung einer verbindlichen Leistungszeit aus anderen als den vorgenannten Gründen, kann der Kunde, sofern er nachweist, daß ihm aus der Nichteinhaltung Schaden erwachsen ist, eine Verzugsentschädigung ab dem 3. Werktag für jeden vollendeten Werktag der Verspätung von 0,5% bis zur Höhe von maximal 10% des jenigen Teils der vergütungspflichtigen Leistung verlangen, der nicht termingerecht erfolgt ist. Weitergehende Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen, es sei denn die Verspätung beruht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
3. Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, aus den Leistungsbeschreibungen des jeweiligen Angebotes. Internetwork behält sich das Recht vor, die Leistungen zu erweitern, zu ändern und Verbesserungen vorzunehmen. Teilleistungen sind gestattet, wenn sie in sich funktionsfähig sind, es sei denn, daß die teilweise Erfüllung des Vertrages für den Kunden kein Interesse hat.
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| § 4 Kündigung |
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1. Sofern vertraglich vorgesehen ist, daß Internetwork eine Dauerleistung bereitzustellen hat, beginnt die 1. Nutzungsperiode mit dem Datum der erstmaligen Zurverfügungstellung der Leistung. Sie erstreckt sich auf die Dauer von mindestens 3 Monaten zum Quartalsende.
2. Die Dauerleistung ist frühestens zum Ablauf der 1. Nutzungsperiode kündbar. Die Kündigung muß Internetwork, falls im Vertrag nichts anderes bestimmt ist, mindestens einen Monat vor Ablauf der Nutzungsperiode schriftlich per Einschreiben zugehen.
3. Sofern keine Kündigung bis mindestens einen Monat vor Ablauf der Nutzungsperiode ausgesprochen wird, verlängert sich der Vertrag automatisch um weitere 3 Monate.
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| § 5 Zahlungen |
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1. Maßgebend sind vorrangig die vertraglich vereinbarten ggf. gestaffelten Zahlungstermine und Beträge. Fehlt eine derartige Vereinbarung, sind die Rechnungen von Internetwork innerhalb von 14 Tagen rein netto zur Zahlung fällig.
2. Monatliche Entgelte sind, beginnend mit dem Tag der betriebsfähigen Bereitstellung, für den Rest des Monats anteilig zu zahlen. Ist das Entgelt für Teile eines Kalendermonats zu berechnen, so wird dieses für jeden Tag mit 1/30 des monatlichen Entgelts berechnet.
3. Im Falle des Zahlungsverzuges ist Internetwork zur Zurückbehaltung der Leistung - auch aus anderen Aufträgen - berechtigt. Die Geltendmachung weiterer Rechte bleibt vorbehalten.
4. Gegen die Ansprüche von Internetwork kann der Kunde nur dann aufrechnen, wenn seine Gegenforderung von Internetwork nicht bestritten ist oder ein rechtskräftiger Titel gegen Internetwork vorliegt. Ein Zurückbehaltungsrecht bei Zahlungsverpflichtungen kann nur geltend gemacht werden, soweit es auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
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| § 6 Abnahme und Gewährleistung |
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1. Die Abnahme der Leistung von Internetwork durch den Kunden bezieht sich auf Inhalt und Funktionalität. Die Leistungen sind unverzüglich nach Lieferung oder Bereitstellung vom Kunden
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entsprechend zu überprüfen. Etwaige Mängelrügen sind unverzüglich nach Feststellung der Mängel geltend zu machen. Unterbleibt eine förmliche Abnahme und erfolgen keine Mängelrügen, können vom Kunden, gerechnet ab Lieferung oder Bereittellung der Leistung, etwaige inhaltliche Mängel nicht mehr nach Ablauf einer Woche und etwaige Mängel betreffend die Funktionalität nicht mehr nach Ablauf von einem Monat geltend gemacht werden.
2. Wird ein gewährleistungspflichtiger Mangel festgestellt, so ist Internetwork zur kostenlosen Nachbesserung oder Ersatzleistung berechtigt. Bei Fehlschlagen der Nachbesserung oder Ersatzleistung kann der Kunde nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen. Darüber hinausgehende Gewährleistungsansprüche, insbesondere für Schäden, die nicht an der von Internetwork gelieferten Leistung selbst entstanden sind, sind ausgeschlossen, soweit Internetwork nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt.
3. Die Gewährleistung entfällt, wenn Mängel an der gelieferten Leistung auf unsachgemäßen Eingriff, Bedienung oder Nutzung des Kunden oder Dritter oder sachwidrigen Gebrauch der gelieferten Leistung durch den Kunden oder Dritten oder nicht Geheimhaltung von Passworten beruhen. Dasselbe gilt, wenn vom Kunden erkennbare Mängel oder Schäden nicht unverzüglich Internetwork angezeigt werden (Störungsmeldung).
4. Soweit Internetwork vertraglich lediglich die Dienstleistungen der Service-Provider an den Kunden durchreicht, beschränkt sich die Haftung von Internetwork auf die sorgfältige Auswahl des Service-Providers. Dasselbe gilt, soweit sich Internetwork zur Bereitstellung der Leistung (z.B. Webhosting) dritter Personen bedient. Internetwork versichert, insoweit nur mit am Markt anerkannten Dienstleistern zusammen zu arbeiten.
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| § 7 Haftung und Haftungsbeschränkung |
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1. Schadenersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsschluß und unerlaubter Handlung sind sowohl gegen Internetwork, wie auch im Verhältnis zu den Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt. Die Haftung für zugesicherte Eigenschaften bleibt unberührt.
2. Internetwork haftet lediglich dafür, daß die verwendeten Daten mit den jeweiligen Check-Programmen auf Virenfreiheit geprüft werden. Dies gilt auch für etwaiges Datenmaterial, das Internetwork vom Kunden zur Bearbeitung zur Verfügung gestellt wird. Eine weitergehende Haftung für Virenfreiheit wird ausgeschlossen.
3. Internetwork haftet nicht für die über die Leistungen von Internet-Auftritten übermittelten Informationen, und zwar weder für deren Vollständigkeit, Richtigkeit oder Aktualität noch dafür, daß sie frei von Rechten Dritter sind. Soweit durch Ausbringung eines Links die Verbindung zu gelinkten Seiten hergestellt wird, hat Internetwork in keiner Weise die Inhalte dieser Seiten zu verantworten.
4. Internetwork haftet nicht für Schäden, die dadurch entstehen, daß infolge höherer Gewalt oder infolge von Arbeitskämpfen, Bereitstellungsleistungen unterbleiben. Internetwork haftet nicht für entgangenen Gewinn. Internetwork haftet auch nicht für indirekte Schäden, es sei denn, daß diese beim Kunden entstehen.
5. Soweit Internetwork kostenlose Dienste und Leistungen erbringt und diese als solche ausweist, können diese jederzeit und ohne Vorankündigung eingestellt werden. Ein Minderungs-, Erstattungs- und Schadenersatzanspruch ergibt sich daraus nicht.
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| § 8 Geheimhaltung, Datenschutz |
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1. Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die Internetwork unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich.
2. Der Kunde wird hiermit, soweit nach den jeweiligen gesetzlichen Bestimmungen erforderlich, davon unterrichtet, daß Internetwork seine Anschrift und Daten in maschinenlesbarer Form und für Aufgaben, die sich aus dem Vertrag ergeben, maschinell verarbeitet.
3. Soweit sich Internetwork Dritter zur Erbringung der angebotenen Dienste bedient, ist sie berechtigt, die Kundendaten offen zu legen, wenn dies für die Sicherstellung des Betriebes erforderlich ist.
4. Soweit dies in international anerkannten technischen Normen vorgesehen ist, und der Kunde nicht widerspricht, werden Informationen über ihn Dritten zugänglich gemacht (Directory-Services).
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| § 9 Haftung des Kunden |
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Der Kunde haftet für alle Folgen und Nachteile, die Internetwork und Dritten durch die mißbräuchlich oder rechtswidrige Verwendung der Dienste von erstellten Internet-Auftritten oder dadurch entstehen, daß der Kunde seinen sonstigen Obliegenheiten nicht nachkommt.
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| § 10 Erfüllungsort, Gerichtsstand |
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1. Erfüllungsort ist Nürnberg, Bundesrepublik Deutschland.
2. Auf Verträge, die auf der Grundlage der Geschäftsbedingungen geschlosssen sind, findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.
3. Ist der Kunde Kaufmann, der nicht zu den in § 4 HGB bezeichneten Gewerbetreibenden zählt, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, so ist ausschließlich Gerichtsstand für alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit der Vertragsbeziehung Nürnberg. Internetwork kann auch das für den Sitz des Kunden zuständige Gericht anrufen.
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